Teilnahme-Bedingung

Teilnahmebedingungen und AGB der Super-Bike-Box.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahme-bedingung

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen sind eine wichtige Grundlage für den reibungslosen Ablauf einer Reise und das harmonische Zusammenleben in einer Reisegruppe. Bitte lest die nachfolgenden Teilnahmebedingungen genau durch. Sollten noch Unklarheiten bestehen, könnt Ihr uns ruhig fragen.

Hier PDF-Version zum Download.

 

1. Anmeldung

Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter (Super-Bike-Box), den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann nur schriftlich (auch per Fax) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie er für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Teilnehmer die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird diese Abweichung für den Teilnehmer verbindlich, wenn der Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb von zehn Tagen widerspricht.

 

2. Bezahlung

Um einen Platz zu reservieren, ist mit Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 200,- Euro pro Reiseteilnehmer zu leisten. Bei Preisen unter 200,- wird bei der Buchung die komplette Summe fällig. Die Restzahlung ist mit dem Tag des Reisebeginns oder Verladung von Fahrzeugen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von einer Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.

Sollte der Reisepreis vor Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

 

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben der jeweiligen Tourangeboten von der Super-Bike-Box. Der Veranstalter behält sich vor, ggf. den Verlauf der Veranstaltung geringfügig zu ändern.

 

4. Leistung- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird. Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungekosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet, und setzt voraus, dass der Veranstalter die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann. Im Fall einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Der Teilnehmer sind verpflichtet, dieses Recht unverzüglich nach dessen Erklärung über die Änderung des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung beim Veranstalter geltend zu machen.

 

5. Sonderkosten

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören zum Beispiel Aufwendungen, die aus dem verspätenden Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereitenden Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson). Tritt der Veranstalter, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die vom Veranstalter verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportversicherung ist im Reisepreis NICHT eingeschlossen ist jedoch empfehlenswert und für einige Touren erforderlich.

 

6. Teilnehmerzahl

Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn nicht ausreichende Tourbuchungen bestehen. Wir werden in diesem Fall umgehend informieren und gegebenenfalls die gesamten geleisteten Beträge zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

7. Teilnehmereignung

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer:
Ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt. Stellt der Veranstalter fest, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen ist, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist ausgeschlossen.

 

8. Haftung und Haftungsverzichtserklärung

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Teilnehmer folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten abseits der Straße, voll bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf mein eigenes Risiko und Verantwortung. Ich akzeptiere alle Gefahren und Risiken einer Offroad-Reise, insbesondere die erschwerten Bedingungen abseits befestigter Wege. Ich akzeptiere alle Gefahren und Risiken eines Fahrtraining und / oder einer Motorradtour und die damit verbundenen Möglichkeiten von Körperverletzung, Tod, Sachbeschädigung oder Sachverlust. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Veranstalter noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für andere auftretenden Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln des entsprechenden Reiselandes zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt und verfüge über einen entsprechend gültigen Führerschein und ein amtlich zugelassenes Motorrad. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich. Sollte mich eine zugezogene Verletzung oder Erkrankung an der Teilnahme an noch folgenden Tagestouren hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber der Super-Bike-Box geltend machen, da die Verletzung / Erkrankung in meinen eigenen Risikobereich fällt und der Veranstalter die Leistungen weiterhin bereitstellt.

Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Inhaber, Organisator und Vertreter von der Super-Bike-Box nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden (z.B. Personen-, Sach-, und Folgeschäden) und sorgt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber der Super-Bike-Box, seinen Mitarbeitern sowie gebenüber allen Mitarbeitern auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnende stellt die Super-Bike-Box und ihre Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden.

Soweit die Super-Bike-Box die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt, steht die Super-Bike-Box lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie die übliche Überwachung ein. Die Super-Bike-Box übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Wir haften nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Veranstaltung. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch den Veranstalter verursacht wurde. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den dreifachen Preis beschränkt. Sollten einzelne Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt nicht durchführbar sein, so ist die Super-Bike-Box zur Erstellung eines Ersatzprogrammes berechtigt. Eine Preisminderung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Desweiteren übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für Bußgelder/Strafen, die auf der Veranstaltung anfallen könnten. Sollte der Teilnehmer den Tourguide bitten, sein Motorrad auf der Veranstaltung, über z.B. eine schwierige Passage zu fahren, besteht durch den Veranstalter oder Tourguide keinerlei Haftung für entstehende Schäden, z.B. bei einem Sturz. Sollte während der Veranstaltung das Tourguidemotorrad einen technischen Defekt erleiden, der nicht vor Ort behoben werden kann, kann die weitere Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden. Die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden an den Teilnehmer anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche an den Veranstalter oder Tourguide bestehen nicht.

 

9. Besondere Risiken

Bei sämtlichen Touren und Expeditionen ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen, etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass in der Natur vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourvorbereitung, aber auch ein erhöhtes maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringen empfohlen, sich intensiv mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Die Teilnahme an den Touren erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

 

10. Beachtung von Anweisungen

Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder andere Teilnahmevoraussetzungen, oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährdet, verletzt oder geschädigt, haben der/die Tourguide der Fa. Super-Bike-Box das Recht, den Teilnehmer nach einer Ermahnung ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr von der weiteren Veranstaltung auszuschließen. Desweiteren kann der Teilnehmer für den entstandenen Schaden vom Veranstalter haftbar gemacht werden.

 

11. Teilnehmerzusicherung

Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr, auch wenn er dem Tourguide folgt, und nimmt mit einem Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und im fahrsicheren Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen des entsprechenden Reiselandes. Es besteht seitens des Veranstalters keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit anzupassen. Dem Teilnehmer sind desweiteren die Gefahren des Motorradfahrens im Gelände bekannt. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung teilzunehmen.

 

12. Bestimmungen und Gesetze

Für die Einhaltung von Pass-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie Gesetzen o.ä. ist der Teilnehmer alleine verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmungen dem Teilnehmer oder anderen entstehen, gehen alleine zu Lasten des Verursachers.

 

13. Reklamationen

Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zu einer Reklamation haben, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Sie können dies bei Ihrem Tourguide oder bei dem Veranstalter unverzüglich vor Ort tun. Darüber hinaus sind Ansprüche gegen uns innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise geltend zu machen.

 

14. Reiserücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten. Er muss dies jedoch schriftlich tun. Der Rücktritt wird an diesem Tage wirksam, an dem die Rücktrittsmeldung beim Veranstalter eingeht. Bei Rücktritt durch den Kunden gelten folgende Stornosätze bezogen auf den Gesamtpreis: 
bis 15 Tage vor Abreise: 50%,
bis 10 Tage vor Abreise: 30%,
bis 5 Tage vor Abreise: 15% erhält der Kunde vom Gesamtpreis erstattet.
Bei Nichtantritt der Veranstaltung, wird der Gesamtbetrag der Veranstaltung einbehalten. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

 

15. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, kann der Veranstalter keine Erstattung gewährleisten.

 

16. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, aus folgenden Gründen eine Veranstaltung vor Antritt abzusagen oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

– der Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt. Sollte dies während der Veranstaltung geschehen, erhält der Teilnehmer seinen anteiligen Preis für die noch verbleibenden Tage zurückerstattet.

– höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Unbefahrbarkeit der Strecken, etc.) die Veranstaltung erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich macht.

– die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

– sich herausstellt, daß der Kunde oder dessen Fahrzeug nicht den Anforderungen der Veranstaltung entspricht.

 

17. Haftung des Reiseveranstalters

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Hotels, Finkas, etc.), die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (sofern der Veranstalter nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit auf Grund von gesetzlichen Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Unsere Haftung ist in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden dem Teilnehmer vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit wir für einem der Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.

 

18. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine/ihre Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

19. Wetterbedingungen

Der Veranstalter trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Tour- und Mietpreise.

 

20. Versicherungen

Wir empfehlen allen Teilnehmern eine Reiseunfallversicherung, Auslandskranken-versicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Eine Versicherung seitens der Super-Bike-Box besteht nicht.

 

21. Verleih von Ausrüstung und Enduros

Motorräder und Schutzkleidung die von der Super-Bike-Box gestellt werden sind von dem Teilnehmer stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es geeignet ist.

 

22. Sonstiges

Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bild- und Videodokumentationen für Werbezwecke verwendet werden dürfen.

 

23. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird für beide Teile der Sitz des Veranstalters vereinbart.

 

24. Veranstalter

Super-Bike-Box, Inhaber Stefan Druschel,
Hauptstraße 25, 36148 Mittelkalbach

 

25. Bankverbindung

Sparkasse Fulda, BLZ 530 501 80, Kto. 260 010 38
Hypo Vereinsbank, BLZ 793 200 75, Kto. 377 431 146

 

26. Gültigkeit

Alle Angaben im Prospekt des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung, der jeweils angegeben ist. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.